Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller bzw. Teilnehmer der Führung und unter Auftragnehmer der Verein, der/die GästeführerIn bzw. Guide zu verstehen.
1. offene Touren
Diese Art von Touren bzw. Veranstaltungen werden unter anderem auf unserer Webseite mit Terminen ausgewiesen. Es besteht die Möglichkeit zur Anmeldung mit ein oder mehreren Personen.
1.a Anmeldung
Eine Anmeldung sollte zeitig stattfinden. Nach Möglichkeit über unsere Webseite, ersatzweise direkt bei dem zuständigen Guide.
Mit der Anmeldung stimmen Sie unseren AGB zu.
1.b Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt für eine 90-minütige Tour 9€. Bei längeren Touren erhöht sich diese um 2€ je angefangener halben Stunde.
Für Kinder bis Vollendung des 15. Lebensjahres oder bei Vorlage einer EVL-Card erfolgt ein Rabatt von 2€.
Entsprechend ergibt sich die nachfolgende Staffelung.
Dauer(h) | Preis | |
1,5 | 9,00 € | |
2,0 | 11,00 € | |
2,5 | 13,00 € | |
3,0 | 15,00 € | |
3,5 | 17,00 € | |
4,0 | 19,00 € |
Mögliche andere Kosten werden in der jeweiligen Beschreibung einer Veranstaltung genannt.
1.c Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor der Tour bei dem Guide.
1.d Stornierung durch den Anbieter
Bei weniger als 6 Anmeldungen bzw. Teilnehmern kann die Tour von dem Guide abgesagt werden. Daher bitte vorher anmelden. Auch damit der Guide bei einer Stornierung oder Änderung informieren kann.
Teilnehmer können von der Tour ausgeschlossen werden, wenn sie nicht tauglich sind teilzunehmen (z.B. wegen Alkoholisierung oder bei Fahrradtouren Fahruntüchtigkeit). In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
2. Gruppentouren
Unsere Touren können unabhängig von den „offenen“ Touren zu einem individuellen Termin vereinbart und durchgeführt werden, auf Wunsch mit Anpassungen.
2.a Angebot
Als Grundlage dient der Preis einer offenen Tour mit 10 Teilnehmer, auch bei geringerer Teilnahme. Bei größeren Gruppen erhöht sich der Preis. An einer Tour sollte die Teilnehmerzahl von 20 nicht überschritten werden.
Ein Angebot kann mündlich, fernmündlich oder in Textform erfolgen sowie angenommen werden. Mit der Annahme gelten unsere AGB.
2.b Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
2.c Stornierung durch den Auftraggeber
Wird eine Beauftragung durch den Auftraggeber storniert, so sind nachfolgende Ersatzzahlungen zu leisten.
Anzahl Tage vor dem Termin | |
3 (kurzfristig) | 100% |
7 | 75% |
14 | 50% |
30 | 25% |
Bevor ein Auftrag storniert wird, sollte eine einvernehmliche Lösung gesucht werden.
2.d Verspätungen der Teilnehmer
Der Guide verpflichtet sich bis zu 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit zu warten. Sofern die Teilnehmer (bzw. der Auftraggeber) nicht erscheint und keine andere Vereinbarung getroffen werden konnte wird die Führung als vom Auftraggeber kurzfristig storniert behandelt.
2.e Stornierung oder Anpassung durch den Anbieter
Im Falle von unvorhersehbaren Einflüssen (z.B. Witterungsbedingt, behördliche Auflagen, Wegesperrungen, Erkrankung des Guides) behalten wir uns eine Absage, Terminverschiebung oder die Durchführung durch eine Vertretung vor.
Eine Führung kann durch den Guide abgesagt werden, wenn Teilnehmer nicht tauglich sind teilzunehmen (z.B. wegen Alkoholisierung oder bei Fahrradtouren Fahruntüchtigkeit auch einzelner Teilnehmer). In diesem Falle wird die Führung als vom Auftraggeber kurzfristig storniert behandelt.
3. Generelles
3.a Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Mit der Mitgliedschaft in dem Verein GästeführerInnen Leverkusen und Bergisches Land e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org.
3.b Angegebene Führungsdauer
Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.ä. zu berücksichtigen.
3.c Preisangaben
In den genannten Preisen ist keine Umsatzsteuer enthalten, da sowohl der Verein als auch die einzelnen GästeführerInnen Kleinunternehmer sind im Sinne von §19 UStG.
3.d Teilnahme von Minderjährigen
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
3.e Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3.f Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leverkusen.
3.g Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die von dem Verein GästeführerInnen Leverkusen und Bergisches Land e.V. sowie dessen Mitgliedern angebotenen Führungen und Veranstaltungen.
3.h Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertratges bzw. AGB zur Folge.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
Leverkusen, Juni 2024